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CyberbezpieczeństwoLeitfaden

EU-KI-Verordnung im Gesundheitswesen — was Kliniker und Praxisinhaber wissen müssen

Die KI-Verordnung ändert die Regeln für den KI-Einsatz in der Praxis. Wir erklären die Pflichten, Geldbußen bis zu 15 Mio. € und warum kostenloser ChatGPT für Notizen eine sehr teure Abkürzung ist.

Autor: Cora-AI-Team6 Juni 202611 Min.

Der AI Act ist in Kraft und verändert die Regeln für jede medizinische Einrichtung in der EU. Wenn ein Arzt ein Besuchsprotokoll in die kostenlose Version von ChatGPT einfügt, verstößt die Einrichtung bereits gleichzeitig gegen mehrere Ebenen von Vorschriften. Wir erklären genau, was der AI Act über den Einsatz von künstlicher Intelligenz im Gesundheitswesen sagt, welche Risiken Krankenhäuser und Kliniken eingehen und warum der Einsatz ausschließlich bewährter, zweckgebundener Tools der einzige vernünftige Weg ist.

15 Mio. €

Höchststrafe nach dem AI Act bei Verstößen gegen Pflichten im Zusammenhang mit Hochrisikosystemen

20 Mio. €

Höchststrafe nach der DSGVO für rechtswidrige Verarbeitung von Gesundheitsdaten

3 %

des weltweiten Jahresumsatzes – alternativer Bußgeldschwellenwert nach dem AI Act

6 Monate

Mindestaufbewahrungsdauer für Protokolle eines Hochrisiko-KI-Systems

Was ist der AI Act und warum er für jede medizinische Einrichtung gilt

Der AI Act (Verordnung 2024/1689) ist das weltweit erste umfassende Gesetz zur Regulierung künstlicher Intelligenz. Er verfolgt einen risikobasierten Ansatz – je größer die Auswirkungen eines KI-Systems auf Gesundheit, Rechte und Sicherheit von Menschen, desto strenger die Pflichten. Das Gesundheitswesen wurde eindeutig der Kategorie der Hochrisikosysteme zugeordnet.

Wichtig: Der AI Act reguliert nicht nur Modellentwickler. Er erfasst auch sogenannte Betreiber – jede Einrichtung, die ein KI-System in ihrem Betrieb einsetzt. Ein Krankenhaus, eine Klinik oder eine Einzelpraxis, in der ein Arzt KI für die Dokumentation oder klinische Entscheidungsunterstützung nutzt, wird vor Aufsichtsbehörden zur verantwortlichen Partei.

Wann wird KI zum „Hochrisikosystem"

Der AI Act – in Anhang III und in Verbindung mit der Medizinprodukteverordnung (MDR) – identifiziert KI-Systeme, die verwendet werden für:

  • Unterstützung von Diagnose und Triage,
  • Analyse von Patientengesundheitsdaten,
  • Erstellung medizinischer Dokumentation,
  • Bewertung klinischer Risiken oder Priorisierung der Versorgung,
  • Überwachung von Vitalzeichen,

— als Hochrisikosysteme. Es spielt keine Rolle, ob der Arzt „nur einen Gesprächsausschnitt in ChatGPT kopiert hat." Entscheidend sind der Verarbeitungszweck und der medizinische Kontext.

Die häufigste Fehlinterpretation
„Das ist nur ein allgemeiner Chatbot, kein Medizinprodukt." Nach dem AI Act bestimmt die Art der Nutzung die Klassifizierung, nicht das Marketing des Herstellers. Die Erstellung von Besuchsnotizen aus Patientendaten ist ein medizinischer Anwendungsfall – unabhängig davon, welches Tool dafür verwendet wurde.

Pflichten einer Einrichtung, die KI im Gesundheitswesen einsetzt

Ein Betreiber eines Hochrisiko-KI-Systems muss gemäß Artikel 26 des AI Act eine Reihe verbindlicher Pflichten erfüllen. Die wichtigsten sind:

  1. Menschliche Aufsicht – eine benannte, qualifizierte Person, die für die Überwachung des Systembetriebs verantwortlich ist.
  2. Protokollaufbewahrung für mindestens 6 Monate in einer prüfbaren Form.
  3. Information der Patienten, dass KI im diagnostischen oder therapeutischen Prozess eingesetzt wurde.
  4. Grundrechte-Folgenabschätzung (FRIA) für öffentliche Stellen und bestimmte private Einrichtungen.
  5. Ausschließliche Nutzung CE-gekennzeichneter Systeme, die in der EU-Datenbank eingetragen sind.
  6. Einhaltung der Gebrauchsanweisung des Anbieters und Vorfallüberwachung.

Den erforderlichen Compliance-Rahmen rund um die kostenlose Version von ChatGPT aufzubauen ist praktisch unmöglich – denn ein Consumer-LLM liefert weder Protokolle noch Compliance-Dokumentation noch einen Auftragsverarbeitungsvertrag noch eine Garantie dafür, wo Daten verarbeitet werden.

Der AI Act ersetzt die DSGVO nicht – er gilt parallel dazu

Viele Einrichtungsleiter fragen: „Wenn wir die DSGVO haben, wozu brauchen wir dann den AI Act?" Die Antwort ist eindeutig – beide Regime gelten parallel und ihre Sanktionen kumulieren sich. Die Eingabe eines Besuchsprotokolls in die Verbraucherversion von ChatGPT, Claude oder Gemini verursacht gleichzeitig:

  • einen Verstoß gegen die ärztliche Schweigepflicht (Berufsgeheimnis),
  • eine unzulässige Übermittlung besonderer Kategorien personenbezogener Daten außerhalb des EWR (Artikel 9 und 44 DSGVO),
  • das Fehlen eines Auftragsverarbeitungsvertrags mit dem Auftragsverarbeiter (Artikel 28 DSGVO),
  • Verstoß gegen AI Act-Pflichten in Bezug auf Hochrisikosysteme,
  • in manchen Konfigurationen – die Nutzung von Patientendaten zum Trainieren von Modellen.
Standardeinstellungen von Consumer-KI
In den kostenlosen und den meisten Standardversionen von ChatGPT (Plus), Claude oder Gemini werden Eingabedaten standardmäßig zum Trainieren von Modellen verwendet und von Anbietern bis zu 5 Jahre gespeichert. Das bedeutet, dass ein Ausschnitt eines Patientenbesuchsprotokolls in einen Datensatz gelangt, über den die Einrichtung keinen weiteren Zugriff oder keine Kontrolle hat.

Reale finanzielle Sanktionen

15 Mio. €

oder 3 % des Umsatzes – AI Act-Bußgeld bei Verstößen gegen Pflichten für Hochrisikosysteme

20 Mio. €

oder 4 % des Umsatzes – DSGVO-Bußgeld für rechtswidrige Verarbeitung von Gesundheitsdaten

35 Mio. €

oder 7 % des Umsatzes – Höchstbußgeld nach dem AI Act für verbotene Praktiken

Daneben drohen zivilrechtliche Sanktionen (Patientenansprüche), berufliche Haftung für Ärzte und das Risiko des Verlusts von Verträgen mit der gesetzlichen Krankenversicherung bei schwerwiegenden Vorfällen. Für viele Einrichtungen würde eine einzige Geldbuße nahe dem Höchstbetrag das Ende des Betriebs bedeuten.

Warum „kostenloser ChatGPT für Notizen" eine extrem kostspielige Ersparnis ist

Der häufigste Einwand von Leitern lautet: „Warum brauchen wir einen dedizierten Assistenten, wenn Ärzte das Protokoll einfach kostenlos in ChatGPT einfügen können?" Aus der Perspektive von AI Act und DSGVO ist diese Ersparnis aus mindestens drei Gründen illusorisch.

1. Non-Compliance = Bußgeldrisiko von bis zu 15 Millionen Euro

Der Einsatz eines Allzweck-LLM für medizinische Zwecke bringt die Einrichtung sofort in das Hochrisikosystem-Regime – ohne eine einzige Anforderung des AI Act zu erfüllen. Das bedeutet offene Exponierung gegenüber Bußgeldern, Untersuchungen und dem Verlust von Betriebslizenzen.

2. Abfluss von Gesundheitsdaten und Verletzung der ärztlichen Schweigepflicht

In einen Consumer-ChatGPT eingegebene Patientendaten verlassen den EWR (landen typischerweise in den USA), werden bis zu 5 Jahre gespeichert und können zum Trainieren von Modellen genutzt werden. Dies ist ein Paradebeispiel für einen Verstoß gegen Artikel 9 DSGVO und gegen die berufliche ärztliche Schweigepflicht.

3. Keine Protokolle, keine Aufsicht, keine Dokumentation = keine Prüfbarkeit

Der AI Act verlangt, dass die Einrichtung nachweisen kann, wer das KI-System wann und wie genutzt hat. ChatGPT, über das persönliche Konto eines Arztes genutzt, erzeugt keine solchen Protokolle. Im Falle einer Inspektion hat die Einrichtung keine Möglichkeit, sich zu verteidigen.

KI-Systeme im Gesundheitswesen sollten so konzipiert und eingesetzt werden, dass ein angemessenes Maß an Transparenz, menschlicher Aufsicht und Rechenschaftspflicht gegenüber Patienten gewährleistet ist."
Rechtlicher Kommentar zum AI Act, Erwägungsgrund 58

Consumer-LLM vs. zweckgebundener medizinischer Assistent

AI Act / DSGVO-AnforderungKostenloser ChatGPT / ClaudeZweckgebundener medizinischer Assistent (z. B. Cora AI)
DatenverarbeitungsortTypischerweise USA, außerhalb des EWRAusschließlich EWR, in zertifizierten Rechenzentren
Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV)Fehlt oder eingeschränkt, deckt keine Gesundheitsdaten abVollständiger AVV mit der Einrichtung unterzeichnet
Training des Modells mit PatientendatenStandardmäßig ja (kostenlos/Plus)Niemals – vertraglich garantiert
Protokolle und PrüfbarkeitKeine auf EinrichtungsseiteVollständige Ereignisprotokolle, exportierbar für Prüfer
Menschliche AufsichtNicht definiertArzt autorisiert jeden Eintrag
AI Act-Compliance-DokumentationKeineWird gemeinsam mit dem System bereitgestellt
Status bei einer InspektionMehrere regulatorische VerstößeCompliance durch Dokumentation nachweisbar

Warum nur verifizierte, bewährte Quellen genutzt werden sollten

Künstliche Intelligenz im Gesundheitswesen ist nicht „nur ein weiteres Bürotool." Es ist eine Technologie, die die sensibelsten Daten der gesamten Wirtschaft berührt – Daten über die Gesundheit von Menschen. Aus diesem Grund sollte die Wahl des Tools eine bewusste Managemententscheidung sein, die auf nachprüfbaren Kriterien basiert – nicht auf der Vertrautheit eines Arztes mit einer kostenlosen Consumer-Anwendung.

Eine verifizierte Quelle ist ein Anbieter, der:

  • eine europäische Einheit ist, die dem AI Act und der DSGVO unterliegt,
  • Daten ausschließlich im EWR verarbeitet,
  • einen Auftragsverarbeitungsvertrag für Gesundheitsdaten unterzeichnet,
  • keine Modelle mit Patientendaten trainiert,
  • vollständige Systemprotokolle und Compliance-Dokumentation bereitstellt,
  • die Oberfläche so gestaltet, dass der Arzt der Entscheidungsträger bleibt (Human-in-the-Loop),
  • eine Sicherheitsrichtlinie veröffentlicht und unabhängige Audits durchläuft.
Eine praktische Regel für den Einrichtungsleiter
Wenn ein Anbieter nicht in einem einzigen Dokument die Fragen beantworten kann: wo die Daten sind, wer sie einsehen kann, wie lange, wer Ereignisse protokolliert und ob sie zum Training genutzt werden – sollte diesem Anbieter keine medizinische Dokumentation anvertraut werden.

Wie Cora AI die Anforderungen des AI Act erfüllt

Cora AI wurde von Grund auf als dedizierter medizinischer Assistent für den europäischen Markt entwickelt. Das schlägt sich in konkreten technischen und rechtlichen Entscheidungen nieder, die der Einrichtung regulatorische Compliance liefern:

  • Ausschließliche Datenverarbeitung im EWR – keine Übermittlungen außerhalb der EU.
  • Kein Training von Modellen mit Patientendaten – vertraglich garantiert.
  • Vollständiger Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) für besondere Datenkategorien.
  • Vollständige Systemprotokolle, die die 6-monatige Aufbewahrungspflicht nach dem AI Act erfüllen.
  • Human-in-the-Loop – jeder Eintrag erfordert die Autorisierung des Arztes.
  • Fertige Compliance-Dokumentation zur Übergabe an den Datenschutzbeauftragten und Aufsichtsbehörden.

In der Praxis bedeutet das, dass eine Einrichtung, die Cora AI nutzt, Compliance nicht selbst aufbauen muss – sie ist im Tool enthalten.

Checkliste für den Einrichtungsleiter

Bevor Ihre Ärzte ein KI-Tool zur Arbeit mit Patientendaten einsetzen, prüfen Sie:

  1. Unterzeichnet der Anbieter einen Auftragsverarbeitungsvertrag für Gesundheitsdaten?
  2. Wo werden die Daten physisch verarbeitet – ausschließlich im EWR?
  3. Werden Eingabedaten zum Trainieren von Modellen genutzt?
  4. Wie lange werden Protokolle und Aufzeichnungen aufbewahrt?
  5. Protokolliert das System Ereignisse und sind diese Protokolle für Prüfer zugänglich?
  6. Steht fertige AI Act-Compliance-Dokumentation zur Übergabe bereit?
  7. Verlangt die Oberfläche für jeden Eintrag die Autorisierung des Arztes?
  8. Verfügt die Einrichtung über eine interne „KI-Richtlinie" und einen benannten KI-Verantwortlichen?

Wenn die Antwort auf eine dieser Fragen „Weiß ich nicht" oder „Nein" lautet, sollte das Tool nicht in der Patientenversorgung eingesetzt werden.

Zusammenfassung

Der AI Act ist keine abstrakte Verordnung aus Brüssel. Er verändert die Praxis jeder Klinik, in der ein Arzt auf KI zurückgreift, um Patientenbesuche zu dokumentieren. Die Nutzung kostenloser Consumer-Modelle bedeutet eine Exponierung gegenüber Bußgeldern von bis zu 15 Millionen Euro nach dem AI Act, bis zu 20 Millionen Euro nach der DSGVO und beruflicher Haftung.

Ein sicherer Einsatz von KI im Gesundheitswesen ist möglich – vorausgesetzt, das Tool wurde mit diesen Anforderungen im Blick entwickelt. Ein verifizierter, zweckgebundener medizinischer Assistent nimmt der Einrichtung die Compliance-Last ab und lässt das Team sich auf den Patienten konzentrieren – statt auf rechtliche Risiken.

FAQ – AI Act im Gesundheitswesen

Darf ein Arzt den kostenlosen ChatGPT für Besuchsnotizen nutzen?+
Praktisch nein. Die Eingabe eines Besuchsprotokolls, von Symptomen oder einer Diagnose in die Verbraucherversion von ChatGPT, Claude oder Gemini bedeutet die Übertragung sensibler Gesundheitsdaten außerhalb des EWR – in der Regel werden Eingabedaten standardmäßig zum Trainieren von Modellen verwendet. Das verstößt gleichzeitig gegen die DSGVO, die ärztliche Schweigepflicht und die Anforderungen des AI Act an Hochrisikosysteme.
Gilt der AI Act auch für kleine Kliniken und Einzelpraxen?+
Ja. Der AI Act sieht keine Ausnahmen für kleinere Einrichtungen vor. Jede Einrichtung, die ein KI-System zur Unterstützung von Diagnose, medizinischer Dokumentation oder klinischer Entscheidungsfindung einsetzt, wird zum Betreiber und trägt die Verantwortung für Compliance, menschliche Aufsicht, Protokollierung und Patienteninformation.
Welche Strafen drohen bei rechtswidrigem KI-Einsatz im Gesundheitswesen?+
Der AI Act sieht Geldbußen von bis zu 15 Millionen Euro oder 3 % des weltweiten Jahresumsatzes für Verstöße gegen Pflichten im Zusammenhang mit Hochrisikosystemen vor. Daneben gelten DSGVO-Sanktionen – bis zu 20 Millionen Euro oder 4 % des Umsatzes – für rechtswidrige Verarbeitung von Gesundheitsdaten.
Gilt eine von ChatGPT generierte Notiz als medizinische Dokumentation?+
Wird sie in die Patientenakte eingetragen, ja – sie wird Teil der Akte und unterliegt denselben Anforderungen: Integrität, Autorisierung, 20-jährige Aufbewahrungspflicht und Prüfbarkeit. Ihre Erstellung mit einem Tool ohne Ereignisprotokolle und ohne Auftragsverarbeitungsvertrag macht die Dokumentation formal mangelhaft.
Was unterscheidet einen zertifizierten medizinischen KI-Assistenten von einem allgemeinen LLM?+
Ein dediziertes Tool umfasst einen Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV), verarbeitet Daten ausschließlich im EWR, trainiert keine Modelle mit Patientendaten, führt vollständige Protokolle, verfügt über eingebaute Aufsichtsmechanismen für Ärzte und stellt die vom AI Act geforderte Compliance-Dokumentation bereit. Consumer-ChatGPT bietet nichts davon standardmäßig.
Reicht die Einwilligung des Patienten zur Aufzeichnung für die Nutzung von ChatGPT aus?+
Nein. Die Einwilligung des Patienten heilt weder das Fehlen einer Rechtsgrundlage für Drittlandübermittlungen außerhalb des EWR noch das Fehlen eines AVV, von Protokollen oder der vom AI Act für Hochrisikosysteme geforderten Mechanismen. Ein Patient kann auch nicht wirksam in die Nutzung seiner Gesundheitsdaten zum Training eines Drittanbieter-Modells einwilligen.
Darf ein Arzt den kostenlosen ChatGPT für Besuchsnotizen nutzen?+
Praktisch nein. Die Eingabe eines Besuchsprotokolls, von Symptomen oder einer Diagnose in die Verbraucherversion von ChatGPT, Claude oder Gemini bedeutet die Übertragung sensibler Gesundheitsdaten außerhalb des EWR – in der Regel werden Eingabedaten standardmäßig zum Trainieren von Modellen verwendet. Das verstößt gleichzeitig gegen die DSGVO, die ärztliche Schweigepflicht und die Anforderungen des AI Act an Hochrisikosysteme.
Gilt der AI Act auch für kleine Kliniken und Einzelpraxen?+
Ja. Der AI Act sieht keine Ausnahmen für kleinere Einrichtungen vor. Jede Einrichtung, die ein KI-System zur Unterstützung von Diagnose, medizinischer Dokumentation oder klinischer Entscheidungsfindung einsetzt, wird zum Betreiber und trägt die Verantwortung für Compliance, menschliche Aufsicht, Protokollierung und Patienteninformation.
Welche Strafen drohen bei rechtswidrigem KI-Einsatz im Gesundheitswesen?+
Der AI Act sieht Geldbußen von bis zu 15 Millionen Euro oder 3 % des weltweiten Jahresumsatzes für Verstöße gegen Pflichten im Zusammenhang mit Hochrisikosystemen vor. Daneben gelten DSGVO-Sanktionen – bis zu 20 Millionen Euro oder 4 % des Umsatzes – für rechtswidrige Verarbeitung von Gesundheitsdaten.
Gilt eine von ChatGPT generierte Notiz als medizinische Dokumentation?+
Wird sie in die Patientenakte eingetragen, ja – sie wird Teil der Akte und unterliegt denselben Anforderungen: Integrität, Autorisierung, 20-jährige Aufbewahrungspflicht und Prüfbarkeit. Ihre Erstellung mit einem Tool ohne Ereignisprotokolle und ohne Auftragsverarbeitungsvertrag macht die Dokumentation formal mangelhaft.
Was unterscheidet einen zertifizierten medizinischen KI-Assistenten von einem allgemeinen LLM?+
Ein dediziertes Tool umfasst einen Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV), verarbeitet Daten ausschließlich im EWR, trainiert keine Modelle mit Patientendaten, führt vollständige Protokolle, verfügt über eingebaute Aufsichtsmechanismen für Ärzte und stellt die vom AI Act geforderte Compliance-Dokumentation bereit. Consumer-ChatGPT bietet nichts davon standardmäßig.
Reicht die Einwilligung des Patienten zur Aufzeichnung für die Nutzung von ChatGPT aus?+
Nein. Die Einwilligung des Patienten heilt weder das Fehlen einer Rechtsgrundlage für Drittlandübermittlungen außerhalb des EWR noch das Fehlen eines AVV, von Protokollen oder der vom AI Act für Hochrisikosysteme geforderten Mechanismen. Ein Patient kann auch nicht wirksam in die Nutzung seiner Gesundheitsdaten zum Training eines Drittanbieter-Modells einwilligen.

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